Logo der Jugendagentur gGmbH

Jugendbeteiligung

Jugend aktiv im Ort beteiligen, das müssen Kommunen in Baden-Württemberg. Die Umsetzung kann vielseitig sein. Wir sind gerne Mitentwickler und Ideengeber und stoßen Jugendbeteiligung mit an.

Wir wollen vor Ort etwas bewegen und junges Engagement stärken.

Laut § 41a GemO Baden-Württemberg sollen Kinder und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen
berühren, in angemessener Weise in Gemeinden beteiligt werden. Die Umsetzung kann vielseitig sein und jede Kommune kann selbst entscheiden, welches Beteiligungsverfahren zu ihr passt.

Als Ideengeber und Mitentwickler geben wir gerne Anstöße, um Jugendbeteiligung ganz individuell zu realisieren und diese sowohl am Bedarf von jungen Menschen als auch mit Vorstellungen der Gemeinde abzustimmen.

jugendbeteiligung